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anderer leuchter
tachschen, hab ma wieder ne frage. hab da schonma irgendwo was gelesen, aber nich wiedergefunden. es geht um nen anderen leuchter als den originalen:
und zwar is das ne maske mit 2 x H3 12V/55W scheinwerfern. is sowas zugelassen? hab da was im kopf, dass es ein H7 und ein H4 sein müssen? :kopfkratz2: also wäre dankbar für aufklärung :oops: |
Kommt drauf an, für was der komplette Scheinwerfer zugelassen ist, ob als Fern- und Abblendlicht oder als Fern- und Nebellicht?! Das hat weniger direkt mit dem Leuchtmittel zu tun. Abgesehen davon, dass H3´s nicht die beste Lichtausbeute besitzen. Fakt ist, dir fehlt dann wahrscheinlich noch das Standlicht, was eigentlich Vorschrift ist, das müsstest du dann nachrüsten! Frag mal den Hersteller oder so.
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standlicht ist keine pflicht für 2räder, muss aber funktionieren, wenn vorhanden
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Stimmt schon, aber vielen Tüvler muss man das leider erstmal beweisen! Wenn man eins hat ist man auf jeden auf der sicheren Seite.
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Kann man da den nicht einfach den Lampentopf anbohren und ein Standlicht einsetzen? Da gibts doch solche Gummipropfen mit Sockel für Standlichtbirnen. So wie bei manchen Autos, da ist die auch nur so gesteckt. Oder muß der Scheinwerfer dann auch dafür genehmigt sein?
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Ja muss er! Ist aber eigentlich wie gesagt nicht zwingend notwendig und bei ner Maske wird das außerdem kaum gehen!
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