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10.01.2003 15:06:39

"E"-Prüfzeichen und Standlicht
 
Moin Moin,

Ich habe gerade vom Post Büddel meinen neuen Scheinwerfer Bekommen,
leider ohne Papiere, er hat zwei Prüf "E"-Prüfzeichen, gehe ich recht in der annahme, das er eintragungs frei ist wie meine Blinker?

Und nun zum Standlicht: Muß man eines haben? Mein Astra hat nähmlich auch keins! Den der schein werfer bietet keine möglichkeit es dort hinein zu basteln(Der Scheinwerfer is gerade mal 145mm mal 50mm groß)!
Oder reicht es wenn dort irgend wo eine Glühlampe montiert ist?

mfg

10.01.2003 21:16:09

Hallo erstmal..

Deine GS braucht kein Standlicht und der Scheinwerfer ist Zugelassen, wenn ein HCR auf der Streuscheibe steht.

Michael

10.01.2003 21:21:53

Moin Moin,

Ist ein Klarglas seinwefer mit zwei streuspiegeln, auf der großenscheibe steht 04HR 10 "E11" 8362 und auf der kleinen 02 B "E11" 0115

Was ist den der unterschied zwischen dem "B" bei mir und den"C"?

10.01.2003 21:24:30

Hallo erstmal...

HR bedeutet, das er als Fernscheinwerfer geprüft ist, nicht als Abblendlicht.
HCR bedeutet, das er für beides eingesetzt werden darf.
Was deine Bezeichnung bedeutet, kann ich dir momentan nicht sagen.

Michael


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