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Muss ich des noch eintragen o.ä.??? (lampenmaske)
Muss ich mit sowas noch zum Tüv oder gilt des e zeichen auch für des plastik um den werfer des scheinens???
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... mot_widget Wer zu faul zum klicken is, is eine Enduro maske (hotlinks sollte man ja nich setzten) |
den scheinwerfer an sich nicht wenn er HC und HR + e nummer hat.
die maske musst du eintragen lassen. ist allerdings die frage ob das klappt, ich glaube dass das die gleiche ist die chaos dran hat und der hat sie nicht eingetragen bekommen. |
Son ding kann natürlich auch übelste auswirkungen auf das fahrverhalten haben...ARGH behindi TÜV!
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nix fahrverhalten, splitterverhalten des materials is da wohl eher entscheidend.
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Zitat:
Aber wenn der Anbieter da nix für anbietet sieht es eh schon schlecht aus |
Hy,
eintragen dürfte kein Problem sein. Kumpel hat sie an der SV und ich an ner CBR dran. Die Maske hat ja Abblend-, Fernlicht und auch ein Standlicht. Also vom Scheinwerfer her kein Thema. Materialgutachen gibts dafür ja leider keins aber die Maske wird auch von paar Herstellern an ihren Supermoto's verbaut. (weis jetzt nicht mehr ob's Husaberg war oder doch woanders...kann aber bei Bedarf nachschauen) Besorg dir z.B. ne SM Zeitschrift am Kiosk wo ne Werbung drin ist wo man das Mopped mit der Maske sieht. Damit der TÜV'ler sieht das die Maske "OK" ist. Also die Eintragung sollte nicht wirklich ein Problem darstellen. Gruß Steffen |
Zitat:
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Zitat:
ich dachte du stehst drauf ... schau mal in deine sig :lol: |
Klar SuperMoto :D :D
Wobei in den anderen SM Zeitungen findest bestimmt auch paar Masken...die müsstest auch nicht eintragen lassen :D :D :D |
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