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-   -   Beitrag von gplchris : Vorsicht vor ... (https://forum.gs-500.de/showthread.php?t=8993)

King Madness 24.08.2006 13:05:50

Beitrag von gplchris : Vorsicht vor ...
 
Damit sich jetzt keiner wundert.
Ich habe den Beitrage entfernt, da das ganze so geschrieben ist, das das definitiv eine Verleumdungsklage nach sich ziehen kann.


Zitat:

Zitat von Nazareth
Ich glaube nicht, dass Forenbetreiber wegen den Inhalten in den Beiträgen belangt werden können.

Doch das können sie, gemäß mehrere Urteile eines Hamburger Richters.

Der Betreiber eines Forums hat Beiträge mit diskriminierenden, verleumderischen, rassistischen oder strafrechtlichen Inhaltes sofort zu entfernen (und der "Heise-Prozess" ist ziemlich aktuell).

Der vergleich mit der Laterne hinkt in dem Sinne, das eine Laterne kein "schwarzes Brett" ist.

Wenn ein Zettel an einer Laterne hängt, der zu einer Straftat aufruft hat jeder Bürger gesetzlich die Pflicht diesen zu entfernen oder die Behörden zu informieren.

24.08.2006 13:18:25

Ähmmm um was gings denn? Falls du dass hier erzählen kannst.

bäni 24.08.2006 13:27:19

Ein Ersatzteilhändler aus NL hat wohl nicht optimale ware geliefert.
Die Warnung nicht bei diesem Händler einzukaufen konnte als Aufruf zum Boykott und als Verleumdnung verstanden werden.
Und bevor es irgendwie zur Klage gegen das Forum kommt, weg mit dem Beitrag.

24.08.2006 13:33:31

Arghs stimmt ja...hat ich doch vorher gelesen :roll: :roll:

Nazareth 24.08.2006 13:34:06

Re: Beitrag von gplchris : Vorsicht vor ...
 
Zitat:

Zitat von King Madness
Doch das können sie, gemäß mehrere Urteile eines Hamburger Richters.

Der Betreiber eines Forums hat Beiträge mit diskriminierenden, verleumderischen, rassistischen oder strafrechtlichen Inhaltes sofort zu entfernen (und der "Heise-Prozess" ist ziemlich aktuell).

Der vergleich mit der Laterne hinkt in dem Sinne, das eine Laterne kein "schwarzes Brett" ist.

Wenn ein Zettel an einer Laterne hängt, der zu einer Straftat aufruft hat jeder Bürger gesetzlich die Pflicht diesen zu entfernen oder die Behörden zu informieren.

Tzz... drei jahre rechtslehre und trotzdem verblüffen mich machne gesetzmäßigkeiten doch immer wieder aufs neue... nuja, wieder mal was gelernt...

obwohl ich sagen muss, dass manche verordnungen recht sinnlos, wenn man gesunden menschenverstand berücksichtigt.......... aaaaaaaaach die diskussion wurde schon zu oft geführt - belassen wirs einfach hierbei.

MarkusN 24.08.2006 13:43:57

Man kann so etwas immer als Erfahrungsbericht darstellen:

"Ich habe mit den Leuten die und die Erfahrung gemacht."

Wenn man das sachlich abhandelt und sich an die Tasachen hält, sowie das ganze klar als Persönliche Meinung deklariert, kann einem niemand an den Karren fahren. Aber eben, Straftatbestände als stehende Tatsachen darstellen ist immer problematisch.

Dj3K 24.08.2006 13:48:05

http://www.heise.de/newsticker/meldung/70241

http://www.supernature-forum.de/spendenaktion/fall.php

HansMaulwurf 24.08.2006 14:21:04

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77116

Bernd 24.08.2006 14:26:13

Re: Beitrag von gplchris : Vorsicht vor ...
 
Zitat:

Zitat von Nazareth
obwohl ich sagen muss, dass manche verordnungen recht sinnlos, wenn man gesunden menschenverstand berücksichtigt..........

:lol: :lol: :lol:

MarkusN 24.08.2006 14:28:07

Juristerei fängt da an, wo der gesunde Menschenverstand aufhört.

(oder ist das jetzt auch schon wieder ehrverletzend?)

bäni 24.08.2006 14:30:40

Lieber schnell löschen bevor uns die gesamte deutsch "Juristik" verklagt! :wink:

Majestic1987 24.08.2006 14:36:48

Zitat:

Die Warnung nicht bei diesem Händler einzukaufen konnte als Aufruf zum Boykott und als Verleumdnung verstanden werden.
Das is keine Verleumdung, das ist ein geschäftsschädigender Eingriff und deswegen strafbar. Mir fällt leider grad die genaue bezeichnung dessen nicht ein, es ist jedenfalls so dass es wohl verboten ist, in einem öffentlichen forum zum Boykott einer Firma aufzurufen weil diese dadurch finanziell geschädigt wird.

Find das vollkommen richtig.

Erfahrungsberichte sind jedoch legitim.

Nazareth 24.08.2006 14:37:27

Zitat:

Zitat von MarkusN
Juristerei fängt da an, wo der gesunde Menschenverstand aufhört.

(oder ist das jetzt auch schon wieder ehrverletzend?)

ach, ich glaub wegen so etwas kann man nur in den USA verklagt werden ^^

Aber wie mein Fahrlehrer selbst immer sagte:
"Wir bräuchten keinen Schilderwald und keine STVO, wenn der Mensch kein Mensch wäre, sprich 24 Std. durchgehend voll konzentriert und kein bisschen egoistisch. Aber wo bliebe da der Spaß? Und sowieso kann man Regeln nur brechen, wenn man sie auch kennt!"

Und dann hat er mir den Wälzer von Gesetzbuch auf den Tisch geknallt und mich aufgeweckt.... :cry:

majestic_morpheus 24.08.2006 15:02:58

Zitat:

Zitat von Nazareth
ach, ich glaub wegen so etwas kann man nur in den USA verklagt werden ^^

Na dann wirst du halt in den USA verklagt. Wenn die sich beleidigt fühlen... Bringt auch ein paar Millionen mehr.

ALF 24.08.2006 16:38:55

Ja und welcher Händler ist es denn nun,wo ich hineingehe,mich interessiert verhalte,mir einen Preis nennen lasse,sage ich müsse noch mal zum Geldautomaten und kaufe dann woanders?

Dj3K 24.08.2006 17:49:59

Hab da nochwas zum Thema ...
http://video.google.com/videoplay?docid ... 4627262473

:D

ALF 24.08.2006 18:02:23

:mrgreen:

gplchris 24.08.2006 19:12:45

Hallo,
die Vorsicht von King verstehe ich.
Die einseitige Darstellung allerdings nicht. Liebe Leute, mir strafbares Verhalten zu bescheinigen ist doch etwas sehr weit hergeholt. Ich habe keine tatsachen behauptet, die unwahr sind.

Ein Boykottaufruf wie er im Heise-Urteil vorkommt war auch nicht dabei. Ich bin mit meinen beitrag auf der sicheren seite. Da King den Vorgang nicht selbst kennt, kann er das kaum überprüfen. Also ja, zu dem schuberth-service-beitrag hier im forum sehe ich keinen unterschied. In beiden beschreibt man schlechte erfahrungen. Der Zweck ist, dass sie andere ( Ihr ) nicht machen müssen. Ok, ich bin da nicht empfindlich, nur weil es gelöscht wurde.

Aber bitte:
"Der Betreiber eines Forums hat Beiträge mit diskriminierenden, verleumderischen, rassistischen oder strafrechtlichen Inhaltes sofort zu entfernen (und der "Heise-Prozess" ist ziemlich aktuell)." Das ist nicht die feine art. Es waren keine äußerungen dieser art dabei. Das soll mir keiner unterjubeln. Wer nicht weiß was Verleumdung ist, soll es nachlesen oder schweigen. Löschen ist das eine. Beleidigen das andere.


Mal ein paar quellen, um ein gefühl für Meinungsfreiheit und ihre Grenzen zu bekommen. :

http://www.heise.de/newsticker/meldung/mail/71725

http://www.lawblog.de/index.php/archive ... e-blogger/

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv007198.html
Absatz 45:

http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urte ... 99_279.htm

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv025256.html

icumblood 24.08.2006 20:55:55

Wenn ich auchmal was dazu sagen darf . :grinser:

wie weit ist es mit unserer gesellschaft gekommen , dass man nichteinmal
einen schlechten händler / oder schlechte ware eines händlers in ein betreffendes Forum , oder betreffende Personen davor warnen darf
schlechte , womöglich noch lebensgefährliche teile zu kaufen oder überhaupt nichts zu bekommen !

ARMES DEUTSCHLAND !

und dass richtet sich jetzt nicht gegen den jenigen der soetwaswas löscht
(der macht ja nur sein job) sondern vielmehr gegen die ganzen unsinnigen bzw. völlig überzogenen entscheidungen unser werten ""führer"" !!

und sowas ko** mich echt an !
sorry muss ja mal jemand sagen :grinser:

ricky2000 24.08.2006 21:28:50

Zitat:

Zitat von gplchris
Da King den Vorgang nicht selbst kennt, kann er das kaum überprüfen.

Genau das ist das Problem.
Wenn du sagst: "die haben mir mangelhafte Ware geschickt und wollen die nicht mehr zurücknehmen" ist das eine Sache. Fordert man andere aber auf, dort nicht zu kaufen, ist das eine andere. Da die Sache weder für die anderen Leute hier nachvollziehbar ist, noch juristisch beurteilt wurde, sind es für die Allgemeinheit erstmal Mutmaßungen.

Zitat:

Zitat von icumblood
wie weit ist es mit unserer gesellschaft gekommen , dass man nichteinmal
einen schlechten händler / oder schlechte ware eines händlers in ein betreffendes Forum , oder betreffende Personen davor warnen darf
schlechte , womöglich noch lebensgefährliche teile zu kaufen oder überhaupt nichts zu bekommen !

ARMES DEUTSCHLAND !

Ich weiss nicht, wo der Sinn darin liegen soll, wenn jeder alles über jeden behaupten darf.
"Alles scheisse!" zu schreien ist einfach.
All zu leicht wäre es, wenn jeder Händler seine Konkurrenten einfach im Internet rufschädigen könnte.

MarkusN 24.08.2006 22:04:11

Zitat:

Zitat von gplchris
Liebe Leute, mir strafbares Verhalten zu bescheinigen ist doch etwas sehr weit hergeholt. Ich habe keine tatsachen behauptet, die unwahr sind.

Falls du damit mich meinst: Ich habe das nicht auf Dich direkt bezogen. Vielmehr hast Du in Deinem Post den Händler einer Straftat bezichtigt. Und damit bist Du sehr schnell auf dünnem Eis.

Meathunter 25.08.2006 05:43:34

jetzt darf jeder mal Richter spielen und tatbestand und Rechtsfolge erraten ;)

aber ohne §§ kommen wir da nicht weiter,... und da mir da auch keiner einfällt, denn verleumdung ist es nicht, sagen wir einfach es ist nicht nett. (wobei ich es unter Mundpropagande fallen lassen würde, denn es gibt immer wieder ein für- & wider zu irgendwelchen sachen und dieser beitrag war dann halt ein wider) :grinser:

ricky2000 25.08.2006 09:10:22

Es könnte durchaus üble Nachrede oder Geschäftsschädigung sein.
Zumindest könnte der Shopbetreiber es versuchen. Ob es das tatsächlich wäre oder nicht, kann von uns keiner beurteilen, sondern nur ein Gericht.
Meinungen helfen hier nicht weiter. :pop:
Da können wir uns unser juristisches Halbwissen noch so sehr um die Ohren hauen :D.
Edit: Theoretisch angenommen: wir können ja nicht einmal beurteilen, ob glchris überhaupt schon mal dort gekauft hat und nicht der Konkurrent aus der Nachbarstadt ist…
Soll nicht heissen, das sich das glaube :!:, soll nur verdeutlichen, dass WIR die Sache hier überhaupt nicht bewerten können und da es ja schon öfter Ärger für Foren gab, müssen WIR uns halt dran halten, keine heiklen Sachen zu posten.

Majestic1987 25.08.2006 09:54:00

Stimme dem Ricky voll und ganz zu.

ABER

Zitat:

All zu leicht wäre es, wenn jeder Händler seine Konkurrenten einfach im Internet rufschädigen könnte.
DAS ist wieder was anderes denn da ist ja ganz klar eine Geschäftsschädigung zu erkennen!

ABER Wo der kleine aber feine Punkt ist der das ganze rechtlich bedenklich machen kann:

Ein OBJEKTIVER Erfahrungsbericht ist erlaubt SOLANGE darin nicht die Subjektive Meinung (So sein scheiss händler! kauft da bloß nicht) enthalten ist. Es muss eben ein, wie der Name sagt, Bericht, sein.

majestic_morpheus 25.08.2006 10:05:37

Leute, ihr habt Recht.

Man muss aber nicht gleich verklagt werden. Es hat sich in letzter Zeit eine regelrechte Abmahnungsindustrie entwickelt, die den ganzen Tag nach eben solchen (streithaften) Aussagen suchen. Da geht dann ein Brief an den Admin (Verdi) mit Abmahnungsinhalt und einem Überweisungsträger von mehreren hundert Euro im Betrag-Feld. Dann kann man bezahlen oder es auf eine Klage ankommen lassen. Klage bedeutet dann auf jeden Fall einen Anwalt und mangels eindeutiger Gesetzestexte die Ungewissheit, ob man Recht bekommt oder nicht. Die Tendenz solcher Urteile ist z.Z. allerdings eher nicht auf unserer Seite.

gplchris 08.09.2006 20:17:23

Bericht? Da war mal einer da, vorm löschen. Oder ist der schon vorher verloren gegangen?

Ging so: Ich habe etwas per internet gekauft, war damit nicht zufrieden, will widerrufen ( was wg. verbraucherschutz geht ) und mein geld zurück ( was bisher bei allen händlern nie probleme machte). Händler meint es geht nicht, ich meine doch, händler will erst helm zurück und dann vielleicht zahlen. Darauf habe ich keine lust und behalte den helm erstmal verpackt in einer kiste. Fehlt da etwas? Für die zivil!jrechtliche bewertung ( Händler schuldet mir etwas ) reichen die angaben aus. Für die verbraucherbewertung: "bloß nie wieder da etwas kaufen" auch.

Die "Empfehlung" bloß nichts bei dem oder dem zu kaufen, kann man hier in vielen threads lesen. Ein negativer erfahrungsbericht enthält sowieso schon diese aussage. Gerade weil sie subjektiv ist, ist sie am wenigsten problematisch.

Strafbares verhalten habe ich dem händler nicht unterstellt. Es ist nämlich nicht strafbar als gewerbetreibender einen miesen service zu haben. Es ist auch im grünen bereich seine Waren an deutsche verbraucher nach deutschem recht abzusetzen selbst wenn man das Widerrufsrecht des verbrauchers nicht kennt oder ignoriert und/weil man probleme mit der fremden sprache hat. Wo ist da der straftatvorwurf?

@Majestic1987, MarkusN. Ihr habt keinen blassen schimmer von strafbaren und nicht strafbaren verhalten, also unterstellt es mir nicht. Ich mache das auch nicht. Ich bewege mich nicht auf dünnem eis und kenne die rechtslage wesentlich besser als ihr. Weder der händler noch ich haben sich irgendwie strafbar gemacht. Ich möchte hier keinen raushängen lassen, aber ihr solltet einfach mal demütig zur kenntnis nehmen, das man nur etwas mit schärfe bewerten sollte, wenn man fundierte kenntnisse besitzt. Wenns um fahrwerke, umbauten und inspektionen geht, geht das doch auch. :roll:
Das ist hier doofe mode ohne jegliche sachkunde strafrechtliche probleme mit Wahrheitsanspruch bewerten zu wollen. Und meistens wird's pissig und selbst für laienkentnisse einfach strukturiert. Alles schwerverbrecher hier. :roll:

@King Madness Du könntest dein post editieren. Ich bitte darum. Es ensteht meiner ansicht der eindruck, ich hätte mich irgendwie einer straftat oder einer der aufgezählten verhaltensweisen schuldig gemacht. Nur weil von mir keine abmahnungen zu erwarten sind, kann man das neutraler machen. Einige können nicht widerstehen und geben in deinem windschatten richtig gas.

i.doc 08.09.2006 22:29:01

Fein, wir wissen jetzt, dass wir unser Gras nicht übern billigen Onlineversand aus hollands kleinstem Kifferladen in Sneak, sondern weiterhin persönlich von unserem Nachbar Abdul kaufen sollen, der zwar noch schlechter deutsch spricht, als die Jungs in einen der großen Läden in Venlo , dafür aber einen geklauten deutsch Pass besitzt und somit dem deutschen Handelsgesetzbuch unterliegt (zumindest schreibt Adul seine illegalen Einnahmen über seine eigentlich mies laufende kleine Gammelfleisch-Dönerbude OHG ab).
Ach ja, und dass ich mich mit meinem Post hier dir gegenüber ironisch verhalte, ist mir natürlich NICHT bewusst. Auch egal, MarkusN und co ja auch nicht, oder schreibst du ihm lediglich seinen nicht vorhandenen Schimmer bzgl deutscher Rechtsprechung ab?

Wie dem auch sei,
wo kommst her? Hätt gern so einen wie dich als Nachbarn. Einer, der über den Dingen steht.
Wow, ich könnt mit allen kleinen Rätseln des Lebens zu Dir kommen und sie mir von dir erklären lassen. Wobei:
wenn du über den Dingen stehst, siehst du ja den geistigen Horizont verkehrt herum.. Folglich muss dein Verstand ja auch eher verkehrt sein.
*nenene* lass mal du, so einen, der nur verdreht im Kopf is hab ich schon als Nachbarn (heist übrigens nicht Abdul, sondern Kalle).

nun, wo wir nun alle unseren verbalen Schwanzvergleich in anpissen vollzogen haben, lassen wir die Frauen des Forums entscheiden, wer den längsten hat?
Oder schliessen wir den Thread einfach?

[X] closed



Gruß
Chris ;)


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