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Verkleidung mit Gutachten von '78 eintragen lassen?
Hallo,
wir haben beim Aufräumen der Garage eine alte Scheinwerferverkleidung gefunden. Sie war wohl nie verbaut und ist vollständig. Auch das Gutachten über die Verkleidung liegt bei, allerdings ist dieses von '78. Im Gutachten steht unter anderem für Krafträder der Marke Suzuki vorgesehen. Kriegt man sowas heute noch eingetragen? |
Im Prinzip ja. Aber am genauesten weißt du es, wenn du beim TÜV mal anfrägst. Die können dir das ganz genau sagen. In der Zwischenzeit könnten sich einige Bestimmungen, was Materialbeschaffenheit usw. anbelangt, geändert haben.
Ist das so ein Teilegutachten oder stehen da bestimmte Motorradtypen drinn? |
Ist ein Teilegutachten
Das einzige was drin steht sind einige Hersteller, und die Beschränkung auf Krafträder / Leichtkrafträder außer Enduros und Geländemodelle |
Müsste gehen, frag beim TÜV nach, auf was du achten musst, anbaumäßig meine ich.
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ich fahr dann montag mal zum tüv
vielen dank |
Teilegutachten bedeutet Eintragung. Dafür ist das Gutachten definitiv zu alt. Besorg dir vom Hersteller gleich ein aktuelles.
Gruß, Uwe |
btw: gibt es eigentlich auch freiberufliche Prüfer, die keinem der beiden Schurkenvereine angehören?
man braucht doch eigentlich nur geprüfter (und vereidigter?) Sachverständiger zu sein, oder? |
Zitat:
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:) |
Aber das ist dann vermutlich eine Einzelabnahme, oder?
Weil "dürfen nicht, aber können doch" :?: :D Oder der Prüfer schei… halt drauf, aber das ist dann wohl auch nich ideal. |
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