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-   -   Verkleidung mit Gutachten von '78 eintragen lassen? (https://forum.gs-500.de/showthread.php?t=9401)

asthoreth 30.09.2006 11:34:25

Verkleidung mit Gutachten von '78 eintragen lassen?
 
Hallo,

wir haben beim Aufräumen der Garage eine alte Scheinwerferverkleidung gefunden. Sie war wohl nie verbaut und ist vollständig.
Auch das Gutachten über die Verkleidung liegt bei, allerdings ist dieses von '78.
Im Gutachten steht unter anderem für Krafträder der Marke Suzuki vorgesehen.

Kriegt man sowas heute noch eingetragen?

berndy 30.09.2006 12:37:46

Im Prinzip ja. Aber am genauesten weißt du es, wenn du beim TÜV mal anfrägst. Die können dir das ganz genau sagen. In der Zwischenzeit könnten sich einige Bestimmungen, was Materialbeschaffenheit usw. anbelangt, geändert haben.

Ist das so ein Teilegutachten oder stehen da bestimmte Motorradtypen drinn?

asthoreth 30.09.2006 12:53:23

Ist ein Teilegutachten

Das einzige was drin steht sind einige Hersteller, und die Beschränkung auf Krafträder / Leichtkrafträder außer Enduros und Geländemodelle

berndy 30.09.2006 13:41:29

Müsste gehen, frag beim TÜV nach, auf was du achten musst, anbaumäßig meine ich.

asthoreth 30.09.2006 17:01:19

ich fahr dann montag mal zum tüv

vielen dank

Bluebyrd 01.10.2006 21:31:27

Teilegutachten bedeutet Eintragung. Dafür ist das Gutachten definitiv zu alt. Besorg dir vom Hersteller gleich ein aktuelles.

Gruß,
Uwe

Saugwurmmensch 01.10.2006 21:55:11

btw: gibt es eigentlich auch freiberufliche Prüfer, die keinem der beiden Schurkenvereine angehören?
man braucht doch eigentlich nur geprüfter (und vereidigter?) Sachverständiger zu sein, oder?

ricky2000 01.10.2006 22:11:40

Zitat:

Zitat von Bluebyrd
Teilegutachten bedeutet Eintragung. Dafür ist das Gutachten definitiv zu alt. Besorg dir vom Hersteller gleich ein aktuelles.

Gruß,
Uwe

Denk ich auch, das Gutachten entspricht vermutlich nicht den heutigen Anforderungen für TG.

Zitat:

Ältere Teilegutachten, welche den Nachweis des QS-Systems nicht beinhalten, dürfen nicht für Anbauabnahmen nach §19(3) hergenommen werden.
Der Hersteller der Teile muss nach DIN-ISO 9000 zertifiziert (regelmässig überprüft) sein.
Link

Zitat:

Zur Entwicklung der DIN ISO 9000 Familie kam es in den 80er Jahren.
Link

:)

ricky2000 01.10.2006 22:25:18

Aber das ist dann vermutlich eine Einzelabnahme, oder?
Weil "dürfen nicht, aber können doch" :?: :D
Oder der Prüfer schei… halt drauf, aber das ist dann wohl auch nich ideal.


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