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ABE für Spiegler Stahlflex
Servus!!!
hab noch ne nagelneue Stahlflex für vorne von Spiegler rumliegen!!! Da ich keine Lust habe die anzubauen und dann Stress mit der Rennleitung zu bekommen, suche ich für das gute Stück eine ABE!!! Also, wenn jemand von euch sowas hat und mir zukommen lassen könnte, würde ich mich riesig freuen und dem jenigem gerne ma n Kussi geben*g* In dem Sinne, danke und ciao, Meyster |
Hi!
Die Leitung hat keine KBA-Nummer, ergo gilt die ABE nich. |
Einzelabnahme beim Tüv. :P
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Nee, Abnhame nach §19 blabla, weil Teilegutachten :) (ich hab die gleiche Flex)
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hhhmmm,.... weiß zufällig auch jemand von euch was ne normale neue Gummileitung kostet???
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Ich hab noch ein Teilegutachten rumliegen für ne Spiegler Stahlflex. Typ F isses glaub ich.
Wenn du es haben willst ----> PN |
Eine neue Serien-Gummileitung kostet in etwa so viel wie eine Stahlflex mit ABE.
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och menno!!!!!!!!
kontrollieren die bei so einer abnahme auch was fürn federbein (zur zeit gsx-f) und was für federn (wirth) in der gabel verbaut wurden??? ach ja,... und denn is da noch die geschichte mit der drossel,... ni das ich nicht offen fahren dürfte, nur verkauft sich die gs mit gedrosselten papieren einfach mal besser,... und das soll ja nächsten frühjahr passieren!!! |
wie bekomm ich eigentlich son gsx-f bein eingtragen.... hab ja dazu keine unterlagen!!!!!
und denn werden die ja bei der probefahrt sicherlich die leistung bemerken,... will mir die bude ni stilllegen lassen |
Offen fahren und gedrosselt eingetragen haben ist auch wenn man offen fahren darf aus Versicherungstechnischer Sicht höchst bedenklich!!!
Fahr sie offen und lass sie offen eintragen. Beim Verkauf kannste dann immernoch anbieten, die zu drosseln. Die 35 Euro für die Abnahme machen den Kohl auch nicht mehr fett (wenn ich sehe, was HU und AUK mittlerweile kosten :roll: ) Der Käufer braucht eh neue Papiere das wäre das beim Straßenverkehrsamt dann kein Mehraufwand. Zum Eintragen des Federbeins: Prüfer fragen, Einzelabnahme machen lassen (ist ja nicht so aufwändig, da könnten 35 Euro reichen). Du könntest Dir sogar den 10er für den Fahrzeugschein sparen, wenn du dafür die Abnahmebescheinigung mitführst. Ist jedenfalls alles besser als Leistungsunterschiede zwischen Brief und KFZ zu haben. |
So ist das,
Berndy gibt Saugwurmmensch Recht! Dann bist du auf der sicheren Seite und die Versicherung kann dir im Fall der Fälle, wenns kommt, dann alles auf einmal, keine Obliegenheitsverletzung vorwerfen und zahlt. Ansonsten könnts da Probleme geben. Und dann stehst du Ruck Zuck mit einem dicken Minus auf dem Konto da. |
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