"Der Schaden des Fahrgastes ist grundsätzlich durch Versicherunsleistungen, insbesondere seitens des Kfz-Haftpflichtversicherers, abgedeckt. Es kann aber Ausnahmen geben, in denen kein Versicherungsschutz besteht oder in denen die Deckungssumme zu gering ist. (Aufgrund der geringen Mehrprämie ist der Abschluss der höchstmöglichen Deckung für die Kfz-Haftpflichtversicherung, derzeit pauschal 50 Mio. Euro, zu empfehlen.) Für solche Fälle sollten Fahrer und Halter ihre Haftung soweit als möglich ausschließen bzw. einschränken.
Dazu bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem Fahrer oder Halter und dem Fahrgast. Diese Vereinbarung über eine Haftungsbeschränkung treffen Sie am besten schriftlich, um sie bei Bedarf leichter beweisen zu können. Doch Vorsicht: Sie können als Kfz-Halter die Haftung für Personenschäden nur ausschließen, wenn den Fahrer kein Verschulden trifft.
Der Haftungsausschluss soll nur dem Schutz von Fahrer und Halter dienen, d.h., deren persönliche Inanspruchnahme ausschließen, nicht aber Versicherungsträger von ihrer Leistungspflicht befreien. Deshalb genügt es, die Haftung nur für solche Unfallschäden auszuschließen, für die nicht die Versicherung, sondern der Fahrer und Halter aufkommen müssten.
Im Übrigen ist der Haftungsausschluss nur wirksam, wenn der Fahrgast, der die Vereinbarung unterschreibt, voll geschäftsfähig, also mindestens 18 Jahre alt, und auch sonst in der Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt ist. Bei Minderjährigen ist die Haftungsbeschränkung vom gesetzlichen Vertreter, in der Regel den Eltern, zu unterschreiben."
Quelle: ADAC Deutschland
Wenn ich das und andere Infos im INet richtig deute, bedeutet das:
Wenn den Unfallgegner die Schuld trifft, zahlt dessen Haftpflichtversicherung für Personenschäden bei meinem Beifahrer und mir.
Wenn ich Schuld an dem Unfall habe, trägt meine Haftpflichtversicherung die Kosten der Personenschäden aller Beteiligten, meine eigenen Personenschäden sind dagegen über meine eigene Unfallversicherung abgedeckt.
Ist niemand Schuld, bzw. lässt sich die Schuldfrage nicht klären, tritt in jedem Falle die Unfallversicherung - die 24 Stunden / Tag gilt - in Leistungspflicht.
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~ Salvan
GS 500 E | 10.03.1993 | 34kW | > 27 TKm
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