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Zitat von cakamo
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Zitat von Mischga
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Zitat von timgoe
Selber Hand anlegen? Da krieg ich doch ne höhere Strafe als die Sachbeschädiger...!
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Genau das ist es! In Deutschland werden die Verbrecher beschützt. Sobald man in einem soo klaren Fall Selbstjustiz anwendet ist man richtig am A****
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So Hallo erstmal.
Das ist genau das richtige Thema für mich da ich 2 Jahre Teakwondo gemacht habe und seit 4 Jahren im Jiu-Jitsu tätig bin, ja und ATK hab ich auch mal gemacht, da kennt man sich natürlich aus.
§ 32 II StGB
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Darin geht es auch um das Rechtsgut also z.B. Leib und Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum, Besitz. Wenn jemand z.B. das Motorrad gerade also gegenwärtig Beschädigt darf man es Verteidigen da es sich selber ja nicht Verteidigen kann, und es mein Rechtsgut ist
ABER VORSICHT keinen Notwehrexzeß machen also, Überschreitung der Grenzen der erforderlichen Verteidigung
Mir wollt mal einer mein Fahrrad klauen ein Gigant gute 600 Mücken wert.
Hab ihn zur rede gestellt dann ist er aggressiv geworden und wollte immer noch abhauen

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Naja hab ihn zu Boden geworfen fixiert dabei hab ich ihm den Arm gebrochen hätte er nicht so rumgezappelt wäre nichts passiert , war keine Absicht hat auch der Richter so gesehen
Man sollte sich aber immer im klaren sein das Gewählt immer Gegengewalt erzeugt.
Masteroschi