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Alt 27.06.2005, 09:25:33   #28
Cadfael
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Hallo Hexi,

habe jetzt nicht alles bis ins kleinste gelesen ... aber ...

Du kannst natürlich einen Titel erwirken. Dann kannst Du das Geld 30 Jahre lang einfordern.

Falls der Typ noch zur Bundeswehr / Zivildienst muss hast Du Glück! Das Entlassungsgeld ist nämlich pfändbar! Da heißt es aufpassen und schnell zuschlagen (falls noch andere Leute Forderungen haben).

Gruß
Andreas
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