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Alt 27.06.2005, 14:41:29   #32
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Zitat:
Zitat von cakamo
Zitat:
Zitat von slater
Die Versicherung wird mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeint keinen Cent bezahlen!!! So wie ich das gelesen habe, ist das Vorsatz gewesen und der ist nicht versicherbar!!!!
wurde schon tausendmal mit gesetzestexten belegt, dass die versicherung zahlen muss.............
Hi...

Also in diesem Thread habe ich jetzt nur in bezug auf Notwehr Gesetzestexte gesehen, aber keinen der auf den Anspruch von Ihr abzielt...

Im Gesetz müsste aber meines Wissens nach stehen (BGB) das jeder für einen entstanden Schaden SELBER( ) haften muss um den wieder (finanziell) gutzumachen. Ein Versicherer (egal ob KFZ oder Privathaftpflicht) kann in seinen Bedingungen selber festlegen was er versichern will oder nicht! Ansonsten würde ich morgen wenn ich Bock habe randalierend durch die Straßen ziehen und müsste mir KEINE Sorgen machen das der durch mich absichtlich verursachte Schaden auf meinen Geldbeutel zurückfallen würde!


Gruß

christian


PS: den gesetzestext im BGB werde ich mir aber gerne nochmal anschauen.
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