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Alt 27.06.2005, 14:50:40   #34
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Die Versicherung MUSS zahlen, weil der OPFERSCHUTZ vorrangig ist... wird aber vom versicherungsnehmer Regress (bis zu 5012 euro) fordern.
Das ändert aber nix daran, dass der Täter strafrechtlich verfolgt werden kann, im Sinne von Sachbeschädigung, wo der Täter dann zu einer Geldstrafe zusätzlich zu der Regressforderung seitens der Versicherung, verurteilt werden kann und ihm weiter die Kosten für das Verfahren aufgebrummt werden.

Also ob du aus einer Laune heraus etwas beschädigen willst, weil die versicherung eh zahlen muss, dann überleg dir es lieber nochmal
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