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Alt 27.06.2005, 15:41:37   #36
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Servus!
mir hat kürzlich jemand einfach so, fast unbeobachtet, einen (!) Rückspiegel abgeschraubt, was weiß ich, was er damit wollte. War aber nicht so schlimm, weil nur 4 € auf Ebay.
Zum Thema "Was tun, wenn man so eine Knalltüte erwischt" hätt ich den § 127 Strafprozeßordnung (StPO) zu bieten (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/gesamt.pdf). Da geht es um vorläufige Festnahme, wenn einer angetroffen wird, der gerade auf frischer Tat eine Straftat begeht. Das Ding ist, das wissen die wenigsten, ein sog. "Jedermannsrecht". Ist aber mit Vorsicht zu genießen, da man leicht die Grenzen des Legalen übertritt von wegen Freiheitsberaubung oder so. Am besten mal nen Juristen fragen von wegen Verhältnismäßigkeit und so weiter, kann ja sein, daß die Knalltüte einen guten Anwalt hat und dann ist Sense mit Gerechtigkeit...

So long.
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