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Alt 05.05.2003, 18:26:14   #19
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Hallo erstmal...

Zitat:
Zitat von Flo
Also lasst euch von den Bullen nicht an der Nase herumführen.
Die dürfen ein fahrzeug nur stillegen wen der dringende tatverdacht besteht, das teile an dem fahrzeug gestohlen sind. Oder durch irgendwas die Verkehrssicherheit beinträchtigt wird.
Nach hause oder in die nächste Werkstatt dürft ihr immer fahren.
Das ist falsch!
Ausserdem gibt es einen großen Unterschied zwischen "stillegen" und "sicherstellen"...

http://aachen.heimat.de/leute/nico/krad/auspuff.htm
Zitat:
?: Darf die Polizei ein Motorrad beschlagnahmen allein aufgrund des bestehenden Verdachts einer Manipulation am Auspuff, die nicht durch eine Geräuschmessung untermauert ist?
!: Wenn der begründete Verdacht auf die Überschreitung der Geräuschwerte besteht, ist dies ein Umweltrelevanter Punkt, ebenso wie das Abgasverhalten. In diesen Fällen liegt gemäß Paragraph 19 der StVZO immer ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor. Damit ist eine Sicherstellung des Motorrades durch die Polizei jederzeit möglich.

Paragraph 19 StVZO ist da sehr Aussagekräftig:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php3

Michael
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