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Zitat von xenosch
Hallo erstmal...
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Zitat von TheSnob
...Grundsätzlich bist du als Verkehrsteilnehmer mit 25% Eigenbeteiligung am Schaden dabei, Grundlage soll eine s.g. Gefährdungshaftung sein....
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Habe erst im April einen Schaden gehabt der zu 100% von der gegnerischen Versicherung bezahlt worden wäre, wenn ich den Wagen in die Werkstatt gebracht hätte.
So habe ich die Mehrwertsteuer nicht bezahlt bekommen.
Kann also nicht ganz stimmen...bzw. noch nicht umgesetzt sein.
Michael
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Ich bin was Rechtfragen anbelangt Laie und muss mich auf das verlassen, was der von mir bezahlte Rechtkundige vorbrabbelt. Da die Angelegenheit bei mir jedoch relativ umfangreich ist, habe ich mich in die Hände eines auf Verkehrsrecht spezialisierten RA begeben. Ich denke mal, der weiss schon was er sagt.