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Alt 07.05.2003, 04:35:34   #9
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Zitat:
Zitat von mikelima
...hol mir bei der versicherung die doppelkarte, bekomme damit mein nummernschild, schraubs an meine gs und fahre dann damit zum tüv. die tragen mir die drossel ein, machen die HU und finden nix *aufholzklopf* und ich bekomme mein aufkleberchen....
Wiso musst du dein Nummernschild erst bekommen? Das hängt doch entwertet an deiner GS, oder?
Solltest du die GS allerdings erstmalig auf deinen Namen zulassen, kein Kennzeichen vorhanden sein oder möglicherweise das des Vorbesitzers, dann vergess die Aktion besser! Diese Fahrten mit den ungestempelten Kennzeichen sind meines Wissens nach nur erlaubt, wenn das KFZ vor Stilllegung bereits auf deinen Namen zugelassen war.
Für alles andere gibt es das Kurzzeitkennzeichen. Und damit meine ich auch die Fahrt zum TÜV. Denn entgegen der hier geäußerten "Im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren" Meinung, daß das erlaubt wäre, ist nämlich nicht die GS das Problem der Zulassung, sondern der Halter, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt! Wobei dieser Umstand auch kein Zulassungshindernis ist. Meine Oma könnte für das Motorrad als Halter gegenüber der Zulassungsstelle auftreten. Das ist denen egal.
Musst dir jetzt halt ausrechnen, was unterm Strich günstiger für dich ist.

Kurzzeitkennzeichen, anmelden und Drosselung nachtragen lassen, oder ein Verstoß gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz.