Der Halter muß keinen für das Fahrzeug erforderlichen Führerschein haben.
Und es müßte alles mit dem ungestempelten Kennzeichen möglich sein, auch wenn er es neu machen läßt. Sicherheit bringt ein Anruf bei der Zulassungsstelle.
Für die Fahrt zum TüV gibts auch keine Probleme, auch wenn die Drossel nicht eingetragen ist, solange die Drossel ordentlich eingebaut ist und der die Bescheinigung für die Eintragung der Drossel dabeihat (muß er ja eh *gg*)
Ansonsten ist natürlich das Kurzzeitkennzeichen insofern streßfreier, weil keienr meckern kann, wenn er auch mal nen kleinen Umweg fährt. Das ist zwar erstmal teuer in der Versicherung, aber die meisten Versicherungen verrechnen das hinterher wieder, wenn man dann bei denen nen Vertrag abschließt.
Cherry, der die Suzi1 damals mit dem Kennzeichen der Suzi2 zum TüV gefahren hat...
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm
Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
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