Es gibt tatsächlich den Rücknahmeausschluss bei "Sonderanfertigungen". Aber die Gewährleistung wird dadurch natürlich nicht betroffen, nur die Rücknahme. Das gilt allerdings auch nur, wenn das Teil nach der Rücknahme unverkäuflich wäre (zum Beispiel wenn der Name des Kunden eingraviert wurde...).
Ein Ölthermometer für ne GS sollte aber tatsächlich nicht darunter fallen

Aber generelle Gesetze gibt es dazu meines Wissens nach nicht, sondern das ist Einzelfallabhängig.