Hallöli,
meines Wissens erlaubt der Gesetzgeber maximal 2 eng nebeneinander liegende Scheinwerfer.
Es darf nicht jeder soviele Lichter vorne oder hinten anbauen wie er / sie möchte. Weihnachtsbäume gehören in die Wohnung oder den Vorgarten und nicht auf die Straße...
Gruß
Andreas
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