Beim Verkauf kannst du das Schild theoretisch dranlassen, ich würde dann aber auf jeden Fall den Verkaufsvertrag vom ADAC ausfüllen lassen und dir von ihm auch schriftlich die Übergabe bestätigen lassen und dir ebenso schriftl bestätigen lassen, dass er das innerhalb einer Woche ummeldet. Dann hast du was auf der Hand, wenn er mit deinem Kennzeichen Scheisse baut (Knöllchen...). Wenn es allerdings um einen Unfall geht, den er mit der noch auf dich zugelassenen Maschine macht, dann wird es blöd, weil das ja noch über deine Versicherung läuft. Es könnte sein, dass du durch den Kaufvertrag belegen kannst, dass es auf ihn ging und dass sich deine Versicherung dann mit seiner neuen Versicherung abspricht. Klappen muss das aber nicht.
Wenn er ein Asi ist, kann er sich natürlich trotz der Vereinbarung mit der Ummeldung Zeit lassen. Versicherung und Steuer läuft dann weiter auf dich.
Ein Risiko hast du also immer.
Das neue Motorrad darfst du natürlich nur nach Hause fahren, wenn es noch zugelassen ist, oder du ein Kurzzeitkennzeichen hast.
__________________
Ich darf das!
|