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Alt 11.08.2005, 22:00:02   #14
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Aber na klar geht das. Der Kaüfer kann zwar das FZ ummelden, aber nicht deinen Vericherungsvertrag kündigen das musst Du als Vertragsinhaber machen. Ein Fahrzeugverkauf ist immer ein außerordentlicher Kündigungsgrund und wird ohne Probleme akzeptiert. Ich hab das bei meinem ehemaligen Auto schon durch.
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