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Alt 17.08.2005, 15:31:14   #11
Gast
 
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Standard Zur Vermummung

Das Gesetz sagt dazu folgendes:

§ 17a des Versammlungsgesetzes:

"(2) Es ist auch verboten,

1. an derartigen (öffentlichen) Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.
"

Eine Tour mit deinem Motorrad fällt mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht unter den Status einer öffentlichen Versammlung. Du dürfetest aber deinen Helm mit schwarzem Visir z.B. nicht bei einer Kundgebung der NPD tragen - aber da ich mal unterstelle dass du dich eh nicht in solchen Kreisen bewegst dies nur zur Erklärung
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