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Alt 20.05.2003, 15:03:25   #17
~Idefix~
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Ich muss zugeben die Regeln nicht genau zu kennen. Aber da kann Madness schon recht haben. Wenn in irgendsoeinem dummen Paragraphen drin steht, dass der Fahrzeugschein mitzuführen ist, dann zählt auch eben dieser. Egal wie beglaubigt die Kopie ist.

Beim Motorradfahren hab ich den Schein immer in meiner Jacke dabei, weil die hat eh genug Taschen. Aber beim Autofahren hab ich auch immer nur eine Kopie dabei, wo hinten "Für freundliche Polizisten" mit Unterschrift vom Fahrzeughalter draufsteht. Die meisten Grünen sind damit zufrieden. Wenn nicht, dann hat man halt Pech.

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