Mit dem Leihfahrzeug klappt aber bei den meisten Versicherungen nur noch, wenn Du kein anderes Fahrzeug auf Dich zugelassen hast, sonst wollen die keinen Nutzungsausfall erkennen.
Ausnahmen sind z.B., wenn Dein Unfallgegner einm Mietwagen war (bei mir Herz aus Wiesbaden), die sind lockerer, zahlen auch, wen Du auf Leihfahrzeug verzichtest guten Nutzungsausfall.
Tschöö aus Köln
Stefan