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Alt 29.05.2003, 13:58:47   #4
Gast
 
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Ich bin einfach zum suzukihändler gegangen und hab ihn nach dem gutachten zur entdrosslung gefragt. der hat mir das passende gutachten aus seinen akten gesucht und kopiert. auf dem gutachten ist auch direkt das gutachten zur drosslung mit drauf. der händler meinte zwar das gutachten wäre ohne stempel des händlers ungültig, das sah der tüv aber anders! ihm reichte ein stempel irgendeiner motorradwerkstatt, oder der ausbau der drossel vor seinen augen! Falls du das gutachten nicht bekommst könnte ich versuchen dir meins zu senden von bj.95 drosslung durch verengte ansaugstutzen und 130 hauptdüsen (sollte das gleiche sein)! Grüße Zieselknecht
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