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Alt 08.12.2005, 20:09:47   #10
ando
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Registriert seit: 06.12.2005
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also so weit ich weiss, ist unterbodenbeleuchtung generell verboten, wenn du das Fahrzeug bewegst im öffentlich Verkehr ... wenn du was beleuchten willst, dann mach das doch mit den Amaturen .. dagegen können die Herren in grün glaub ich nix sagen, weil da einfach die passende Verortnung zu fehlt.
Ein bekannter von mir hat in seinem Auto auch ne blaue Tachobeleuchtung und wird ständig angehalten, weil er sone Rostmöhre fährt, aber sagen tun die dazu nichts .. vielleicht isses bei nem Motorrad ja was anderes, weils offen ist

andi
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