hi!
also bei 2 privatleuten gilt grundsätzlich:
"was man selbstverschuldet kaputtmacht, muss man auch bezahlen!"
alles andere bedarf einer anderslautenden vereinbarung/vertrag, den man natürlich immer am besten gleich schriftlich macht.
schrottet man also bei ner probefahrt das mopped vom privatverkäufer, zahlt man entweder aus der eigenen tasche, oder die privathaftpflicht übernimmt.
vorher sollte man das prüfen, ob die versicherung das abdeckt.
ich würde auf alle fälle auf eine probefahrt bestehen. man kann in die maschine "reinhören" und sich auch etwas "reinfühlen" und evtl. schäden erkennen, oder auch nicht. muss sein.
zur beruhigung für den käufer, kann man sich auch schriftlich verpflichten, für selbstverschuldete schäden aufzukommen.
gruss vom moppedman!
p.s. bei händlern ist das etwas anders...
p.p.s. wenn der verkäufer auf den kosten sitzengeblieben ist, hätte er vielleicht mal klagen sollen...