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Zitat von Saugwurmmensch
das kommt auf den Prüfer an, ob er`s einträgt oder nicht.
Andererseits muss man die Sachen erst ab einer bestimmten prozentualen Veränderung der Fahrzeugeigenschaften eintragen lassen.
Wieviel das genau waren weiß ich grad nicht...3, 5 oder 8% oder so.
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Ja, das hab ich auch mal gehört. Ich weiß nicht mehr wie viel es war, aber mit 15 Zähnen war man knapp darunter