Zitat:
|
Zitat von Saugwurmmensch
das kommt auf den Prüfer an, ob er`s einträgt oder nicht.
Andererseits muss man die Sachen erst ab einer bestimmten prozentualen Veränderung der Fahrzeugeigenschaften eintragen lassen.
Wieviel das genau waren weiß ich grad nicht...3, 5 oder 8% oder so.
|
nix da.
Jede Änderung an der Übersetzung muss abgenommen werden.