28.02.2006, 12:34:51
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Zitat:
Unfall beim Linksabbiegen
Ein Autofahrer, der beim Linksabbiegen den nachfolgenden Verkehr nicht beachtet, muß im Falle eines Unfalls unter Umständen allein für den Schaden aufkommen.
Ein Mann fuhr mit seinem Wagen auf einer Landstraße. Er näherte sich einer Kreuzung und drosselte sein Tempo auf 20 bis 30 km/h, um sich zu orientieren. Als er links abbog, kam es zu einem Crash mit einem Motorradfahrer, der ihn gerade mit 70 bis 80 km/h überholen wollte. Der Autofahrer vertrat vor Gericht die Ansicht, dass der Motorradfahrer ihn im Kreuzungsbereich nicht hätte überholen dürfen. Die Richter des OLG Nürnberg entschieden wie folgt: Der Autofahrer hätte vor dem Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr achten müssen, was er versäumt oder nur sehr unaufmerksam getan habe. Der Motorradfahrer habe das langsam vor ihm fahrende Auto auch im Kreuzungsbereich überholen dürfen. Da dem Motorradfahrer kein Verschulden an dem Unfall nachgewiesen werden konnte, musste der Autofahrer allein für den Schaden aufkommen.
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