Zitat:
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Zitat von Wouka
okay vielen Dank, ach hast du oder sonst jemand die Blinkerabstände schon ausgemessen... das man weiß welche Blinker man ranmachen kann ?
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laut EG-Recht müsen vorne 28cm von Blinkerglaskante zu Blinkerglaskante sein (Also beim originalen Rundscheinwerfer 4cm Armlänge), hinten mussten es weniger sein (weiß grad nicht wieviel genau) aber hinten wird die Armlänge der Blinker meist von der Breite des Kennzeichens bestimmt.
Also bei 22,5cm Kennzeichen passen 4cm Armlänge ganz gut.
achja: komm nicht auf die Idee die Ecken vom Nummernschild abzuschneiden oder sowas. (hab ich hier schon gesehn

)
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