die fahrgeräuschgrenzwerte sind afaik beim vorbeifahren. Da wird dann beim Krad im 2. oder 3. Gang voll aufgerissen.
Dieses Messverfahren bzw. dieses Gesetz zur Geräuschmessung ist noc aus den 80ern und wie ich finde total veraltet! Das wurde damals zum Schutz der Städter vor zu großem lärm im innerörtlichen Straßenverkehr eingeführt.
wenn man aber bei ner neueren Sportmaschine innerorts im 2. gang aufreißt ist man innerhalb eines Wimpernschlags jenseits der Legalität.
Deshalb sind die Maschinen seit einigen Jahren im 2. und 3. Gang gedrosselt
aber das war wohl mehr als du wissen wolltest