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Alt 13.04.2006, 19:52:33   #23
ricky2000
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Theoretisch darf man von Büchern die man hat auch eine Kopie für private Zwecke machen, allerdings ist bei Tauschbörsen das Problem, dass man meistens die Sachen, die man runterläd auch automatisch freigibt (zumindest solange man sie noch downloaded). Und das ist nicht erlaubt.
Dazu kommt noch, dass das Werkstatthandbuch ja vermutlich nie offiziell frei verkauft wurde, man es als Privatperson also vermutlich garnicht legal besitzen kann
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