Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 20.06.2003, 23:11:11   #3
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

also, ich versuche mal ein wenig licht in die sache zu bringen...

nach § 315c StGB [Gefährdung des Straßenverkehrs] ist so ein "verkehrsrowdie" der den Straßenverkehr dermaßen gefährdet mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe zu bestrafen.

also konkret heisst das, das die paar leute die gefährdet wurden bzw. die es als zeugen beobachtet haben gemeinsam eine anzeige erstatten können.

jedoch würde die pappnase von der du berichtet hast wohl mit einer geldstrafe davon kommen, da ja "nix passiert" ist.

also nur mut, und ich denke nicht, dass man nachher selbst der gelackmeierte sein könnte........ wieso auch!?