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Alt 21.06.2003, 22:51:48   #7
King Madness
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Du bist 18, hast die Prüfung bestanden und er liegt unterschrieben auf dem SVA.

Ich bin der Auffassung:
Mit der Benachrichtigung darfst du auf direktem Wege zum SVA fahren.
Wenn du in eine Polizeikontolle kommen sollte, kannst du ja auch sagen, du hättest ihn zun hause liegen, wenn sie im Computer nachschauen, ist er ausgestellt und somit gültig.
Du hast ihn ja nur noch nicht in Empfang genommen.

Gruß
Georg
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Ralf Georg
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Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
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