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Alt 15.05.2006, 14:17:58   #24
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Die Richtgeschwindigkeit gilt auf allen Autobahnen auf der keine Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben ist. Das heißt dann, dass man so schnell fahren darf wie man will. Wenn man jedoch in einen Unfall verwickelt ist und schneller gefahren ist als durch die Richtgeschwindigkeit (130 Km/h) angegenben, kann es sein dass Dir dadurch eine höhere Schuld am Geschehen auferlegt wird.

Weiß ich das noch richtig aus der Fahrschule?
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