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Alt 16.05.2006, 15:59:05   #26
AmigaHarry
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Zitat:
Zitat von In Flames
@AmigaHarry

Bist du sicher dass es in Österreich so ist? Weil darauf kommt es mir ja eigentlich an. Vielleicht kannst du mir dabei auch noch gleich den "Sinn" hinter dieser Aktion erklären
Weis eigendlich den genauen Grund auch nicht mehr (jaja, die Führerscheinprüfung ist schon lange her.....) ausser dem, daß neben dem Abblendlicht bei dessen Ausfall das Fahrzeug noch an den Begrenzungslichtern (Standlicht) erkennbar sein muß...
Es hatte aber auch noch irgendwas mit der Klassifizierung als Mofa bzw. Mopped im Gegensatz zu Kleinmotorrad und Motorrad zu tun......ich glaube, sobald das Krad für über 40km/h zugelassen war und mehr als 100kg EGW hatte brauchte es dieses Standlicht (zB. 1979: Puch Monza 89kg kein Standlicht, Puch Cobra 6GP, 101kg -> Standlicht.....). Diese Regel ist in Österr. noch immer in Kraft......
Der wahre Sinn der 100kg-Klausel ist mir allerdings auch verborgen geblieben...........
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