Jetzt hab ich doch nochmal ne Frage zur Tieferlegung:
Ich hab die Kopie von dem Werkszeugnis, sowie eine Bestätigung des Händlers, dass die verbauten Schwingen die sind von denen im werkszeugnis die Rede ist. Würde der TÜV sich damit zufrieden geben?
Wo ich grade dabei bin dumme Fragen zu stellen:
Die Tieferlegung beträgt 35mm. Muss dafür der Hauptständer enfernt, oder der Seitenständer gekürzt werden?
Braucht man für die 120er Düsen auch ein Gutachten?
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