also wenn du angehalten wirst kriegste je nachdem ne mängelkarte und musst damit dann zum tüv. wenn die dinger allerdings zu laut sind oder keine e-nummer haben etc kann es auch zur stilllegung kommen, je nach ermessen des beamten.
mit der nicht sichtbaren e-nummer ... hm .... gute frage, würd ich bei dem tüv-prüfer deines vertrauens mal nachfragen.
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alle trinken cola - nur nicht knut, der trinkt blut ...
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