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Zitat von Kay73
Beschlagnahme finde ich aber auch sehr merkwürdig. Dazu muß doch ein grund vorliegen!
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Es ist völlig normal, dass die Maschine sichergestellt wird, um ein Gutachten erstellen zu lassen. Die subjektive Meinung des einschreitenden Beamten, die Maschine sei nicht gedrosselt, dürfte als Beweismittel ja wohl kaum ausreichen.
Ist man mit der Sicherstellung nicht einverstanden und legt dagegen Widerspruch ein, findet eine Beschlagnahme statt. Diese muss dann anschließend richterlich bestätigt werden. Auch gegen die Beschlagnahme kann man Widerspruch einlegen. Ändert aber nichts an der Mitnahme der Maschine.
Ist die Maschine nur sichergestellt, wird sie nach Erstellung des Gutachtens sofort wieder freigegeben (ggf. in zwangsstillgelegtem Zustand). Hat man gegen die Sicherstellung Widerspruch eingelegt und die Maschine wurde beschlagnahmt, dauert das Ganze etwas länger, da die Freigabe dann nicht mehr durch die Rennleitung erfolgen kann, sondern über das zuständige Amtsgericht läuft. Demzufolge schneidet man sich mit einem Widerspruch ex tunc ins eigene Fleisch.
Gruß Uwe