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Alt 03.07.2006, 12:43:31   #13
hansenh
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Zitat:
Zitat von Kay73
Damit hast Du innerhalb der gesetzlich vorgegeben Garantiefrist von ... Monaten (6 Monate ist glaube überholt, Elektrogeräte haben momentan 24)die Wahl zwischen Minderung und Rückgängigmachung des Vertrages!
Verwechsle nicht Garantie und Gewährleistung. Wir reden hier von der Gewährleistung, z.Zt. 24 Monate mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Garantie ist eine vollkommen freiwillige Leistung.

Und es scheint tatsächlich so zu sein, daß der Kunde im Rahmen der Gewähleistung zwischen Ersatzlieferung und Reparatur wählen kann. Dabei war ich mir sicher, daß der Verkäufer die Wahl hat. Na gut.

Zitat:
Zitat von Kay73
Streit beendet
Was für'n Streit?

Heiko
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