Tach auch!
also...
hab den Verkäufer angeschrieben, ist ein Händler bei Eaby wohlbemerkt, also hätte ich 14 tage Umtauschrecht, der meinte ich soll die eine Lampe so schalten, dass es Abblendlicht ist, die andere so dass es Fernlich ist.
Gesagt getan, alles so gelötet wies sein soll und siehe da, sieht recht vernünftig aus.
Auf der Verpackung steht E-geprüft- keine Eintragung notwendig.
Der Verkäufer selbst meinte, dass sie das so schon mehrmals verbaut hätten und es hätte keine Probleme gegeben.
Der Tüv würde primär daruaf wert legen, dass nicht beide Lampen gleichzeitig leuchten. Außerdem würde die Lamape halt nen E-Zeichen haben
So, das nehm ich jetzt eigentlich mal so hin.
Einzige Frage ist jetzt, ist Standlich eigentlich Vorschrift???
Hab nämlich jetzt keins mehr.
soweit ich mich erinnere haben aber DE scheinwerfer auch keins???!
klärt mich mal auf, wenn uhr das wisst.
Danke bis denn cu
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