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Alt 10.07.2006, 11:17:59   #21
brawler
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Also der 2. Tüv zu dem ich jetzt fahre, meinte, eine Kopie des Fahrzeugscheins ist nicht notwendig, nur eine Kopie des Fahrzeugscheins der Maschine, wo das Bein original drin war! Wegen dem Gewicht. Aber wie ich das mittlerweile so mitbekomme, ist das auch von Tüv zu Tüv
unterschiedlich.
Wegen eintragen lassen: Wenn ich mal einen Unfall baue und der Sachverständige erkennt, dass es nicht das Original Bein ist, dann habe ich keine Lust, den Unfallschaden selbst zu zahlen. Ist mir ein wenig riskant. Also ich werde das Bein wohl morgen eintragen lassen (vor 10 Minuten verbaut...GEIL)
Gruß Brawler
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