Nach den 6 Monaten ist aber, wie Lax schon geschrieben hat, nur die Beweislast umgekehrt. Das heißt, wenn du beweisen kannst, dass es ein Material- und kein Bedien- oder sonstiger Fehler deinerseits war (notfalls per Gutachter), muss der Mangel vom Händler/ Hersteller behoben werden.
[edit] Außerdem gibt es in D sowieso auf fast alle Neuprodukte ne Herstellergarantie von 2 Jahren, womit u.a. die Beweislast über die gesamte Zeit beim Hersteller liegt.[/edit]
@inFlames: kleine Nebenfrage, habt ihr in Österreich denn überhaupt die gleichen Regelungen wie wir?
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