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Alt 13.07.2006, 13:26:11   #12
In Flames
Stammtisch Bodensee
 
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Zitat:
Zitat von Titan
Nach den 6 Monaten ist aber, wie Lax schon geschrieben hat, nur die Beweislast umgekehrt. Das heißt, wenn du beweisen kannst, dass es ein Material- und kein Bedien- oder sonstiger Fehler deinerseits war (notfalls per Gutachter), muss der Mangel vom Händler/ Hersteller behoben werden.
[edit] Außerdem gibt es in D sowieso auf fast alle Neuprodukte ne Herstellergarantie von 2 Jahren, womit u.a. die Beweislast über die gesamte Zeit beim Hersteller liegt.[/edit]

@inFlames: kleine Nebenfrage, habt ihr in Österreich denn überhaupt die gleichen Regelungen wie wir?
ich rede hier eigentlich von gebrauchtmotorrädern (oder autos) die man beim Händler kauft (weils grad in nem anderen Thread aktuell ist). Da fällt das mit der Garantie schonmal weg. Grundsätzlich hat man in A und D diesbezüglich die gleiche Regelung, was mit der Beweislast nach 6 Monaten schwirrt mir auch noch im Hinterkopf rum. Gutachten kostet zuviel, dass es sich bei den meisten Sachen rentieren würde, und mal ehrlich: wer macht das schon. Finds hald irgendwie nicht klar definiert, ist aber eigentlich nichts neues bei den ganzen "Gesetzen". Ziel ist es, es so zu schreiben dass sich nur noch Anwälte auskennen, und der normale Bürger so viel Respekt hat dass der sich nicht mehr rührt
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Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2

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