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Die geben grundsätzlich KEINE Garantie
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Ich glaub hier ist auch wieder das Problem Garantie und Gewährleistung (diese kann beim Verkauf durch einen Händler nicht ausgeschlossen werden ).
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Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre, mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Diese gilt immer!
Privatverkäufer können sie ausschließen.
Händler können sie auf ein Jahr verkürzen, aber nicht komplett ausschließen.
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Und daran kann KTM nichts machen, wenn die das Fahrzeug in Deutschland verkaufen. Wahrscheinlich wird das Mopped gedrosselt verkauft und es erlischt Garantie/Gewährleistung bei Entdrosselung...
Wobei bei Gebrauchtkauf der Händler auch Mängel im Kaufvertrag angeben kann und für diese dann keine Gewährleistungpflicht hat.
Verschleissteile fallen soweit ich weiß sowieso nicht unter diese Regelung.
Korrigiert mich bitte, falls ich da was falsch verstanden habe.