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Alt 20.07.2006, 14:42:59   #24
timo@gs500
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Nein, du musst Mängel im Kaufvertrag konkret benennen und darfst nichts allgemeines reinschreiben, das wäre irreführend. Ein Kaufvertrag ist ein rechtsgültiges Dokument und da muss man das Kind schon beim Namen nennen. Ich verkauf alle zwei Jahre mein Motorrad und hol mir dann ein Neues. Wenn bei meinen Maschinen Mängel sind, schreib ich immer noch den Satz rein: "Dem Käufer wurde angeraten, oben festgestellte Mängel umgehend zu beseitigen, um Folgeschäden zu vermeiden".
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