Nö, bei einem Laien beim Privatverkauf wird gesetzlich nicht verlangt, dass er alles richtig erkennt. Selbst wenn er sicher sagt: "der Schalter is kaputt", kann er nichht unbedingt zur Verantwortung gezogen werden, wenn es doch etwas anderes war.
Wenn ein Kostenvoranschlag o.ä. von einer Werkstatt dabei ist, wo ausdrücklich drinsteht "öldruckschalter", dann ok. Ohne (nur mit der Aussage des Besitzers) würde ich das Ding weder kaufen noch anwerfen.
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Ich darf das!
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