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Zitat von ImpBiscuit
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Nach Aussage meines RA hat sich im Herbst letzten Jahres die Rechtsprechung geändert. Grundsätzlich bist du als Verkehrsteilnehmer mit 25% Eigenbeteiligung am Schaden dabei, Grundlage soll eine s.g. Gefährdungshaftung sein. Nur wer höhere Gewalt geltend machen/nachweisen kann, bekommt den vollen Schaden ersetzt
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So ein Quatsch, gilt eigentlich nur bei Unfällen mit Fußgängern, da gilt das.
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Falls du Rechtsanwalt sein solltest, hoffe ich doch, dir bei deinem offenbarten Halbwissen niemals als Mandant in die Hände zu fallen.
Zitat Anfang:
Gegenüber nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern wird dieser Einwand des "unabwendbaren Ereignisses" abgeschafft. (§§ 7/17 StVG). Ein Haftungsausschluss etwa gegenüber Fußgängern und Radfahrern ist jetzt nur noch möglich, wenn der Unfall auf "höhere Gewalt" zurückzuführen ist - wenn z.B. Steinschlag die Ursache ist. Sind an einem Unfall nur Autos beteiligt, bleibt es bei der bisherigen Regelung: Ein "unabwendbares Ereignis" kann hier weiterhin die Befreiung von einer Haftung begründen.
Zitat Ende (Quelle: GDV)
Ersetze also Höhere Gewalt durch Unabwendbares Ereignis und schon passt´s. Passen tut in deinem erwähnten Zusammenhang aber die 25% Regelung nicht mehr, da geht´s nämlich gegen 100%.