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Alt 10.07.2003, 15:05:04   #12
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Zitat:
Zitat von ImpBiscuit
Zitat:
Nach Aussage meines RA hat sich im Herbst letzten Jahres die Rechtsprechung geändert. Grundsätzlich bist du als Verkehrsteilnehmer mit 25% Eigenbeteiligung am Schaden dabei, Grundlage soll eine s.g. Gefährdungshaftung sein. Nur wer höhere Gewalt geltend machen/nachweisen kann, bekommt den vollen Schaden ersetzt
So ein Quatsch, gilt eigentlich nur bei Unfällen mit Fußgängern, da gilt das.
Falls du Rechtsanwalt sein solltest, hoffe ich doch, dir bei deinem offenbarten Halbwissen niemals als Mandant in die Hände zu fallen.

Zitat Anfang:
Gegenüber nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern wird dieser Einwand des "unabwendbaren Ereignisses" abgeschafft. (§§ 7/17 StVG). Ein Haftungsausschluss etwa gegenüber Fußgängern und Radfahrern ist jetzt nur noch möglich, wenn der Unfall auf "höhere Gewalt" zurückzuführen ist - wenn z.B. Steinschlag die Ursache ist. Sind an einem Unfall nur Autos beteiligt, bleibt es bei der bisherigen Regelung: Ein "unabwendbares Ereignis" kann hier weiterhin die Befreiung von einer Haftung begründen.
Zitat Ende (Quelle: GDV)

Ersetze also Höhere Gewalt durch Unabwendbares Ereignis und schon passt´s. Passen tut in deinem erwähnten Zusammenhang aber die 25% Regelung nicht mehr, da geht´s nämlich gegen 100%.
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