Hallo liebe GS-Gemeinde,
ich habe mich in den letzten Tagen durch Euer super Forum gewuselt,
und habe dabei festgestellt, das ich in meine GS500e BJ93´ein Banditfederbein einbauen könnte.
Ich habe alle Beiträge aufmerksam gelesen, und weiß jetzt was Kult, POP und Neo ist, das nicht jeder TÜV-Onkel gleich ist, wie ich mich beim TÜV zu verhalten habe (Danke Drunken Master) und wie hoch das Heck meiner GS bei den jeweiligen Federbein kommt.
Aber eine Frage konnte mir nicht beantwortet werden:
Was muß ich außer Fahrzeugschein und Geld

noch mit zum TÜV mitnehmen? (klar Motorrad und eingebautes Federbein vorrausgesetzt)
Brauch ich evt. für das jeweilige Federbein ein Materialgutachten und wenn ja, wo bekommt man es.
Beim TÜV von nebenan wurde mir gesagt, daß ich von Suzuki eine Unbedenklichkeitserklärung bräuchte.
Ich frage, weil ich keine Lust habe den Weg zum TÜV doppelt anzutreten, nur weil ich den Hundeausweis des Pudels meiner Nachbarin nicht dabei hatte.
Danke im Vorraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Bierchen