Zitat:
|
Zitat von carbonfreak
hättest dich mal nach dem 01.04.06 mit dem unterhalten sollen! seit dem gilt nämlich: "Das anbringen einer Unterbodenbeleuchtung ist selbst dann verboten, wenn diese nur im stand einzuschalten ist...." als führerscheinneuling in der probezeit kostet dich des deinen führerschein! find auch das es net schlecht aussieht abba mein lappen is mia doch n stück weit zu wichtich! 
|
Zählt dazu auch, das man keine Dioden (ca 1-2) in die seitlichen "Lüftungsschlitze einer nachträglich angebauten VVK machen darf? Nicht das ich das hätte, aber ich würd sowas mal ausprobieren wie das aussieht. Nur wenn das auch ohne Außnahme verboten ist, brauch ich mir die Mühe ja nicht machen.